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Rettungssport

Kampfrichter für Celle gesucht!

Veröffentlicht: 22.02.2013
Autor: Karin Fünfhaus

Wichtig Meldung bis 27.02.2013

Hallo Liebe KampfrichterInnen,

wir haben die Bezirksmeisterschaften gut über die Bühne gebracht. Dafür möchte ich mich noch einmal bei euch persönlich bedanken. Nun steht schon der nächste Einsatz ins Haus. Der Bezirk Braunschweig muss für die Landesmeisterschaft in diesem Jahr wieder einige Kampfrichter stellen und ist dabei auf eure Mithilfe angewiesen. Hier ein paar Eckdaten. Die LVM findet vom 21.03. bis 24.03.2013 in Celle statt. Geschwommen wird in zwei Bädern (Jugend in Celle und Senioren in Winsen/Aller). Die Übernachtung wird in einer / mehreren Schulen stattfinden. Anzumerken ist noch, dass die Einsätze für alle KR der Stufen E1, D1/D2 wichtig für die Verlängerung der Lizenzen sind. Gleiches gilt auch für die Kampfrichter, die eine weitere Ausbildung im Bereich Kampfrichterwesen durch den LV anstreben ( E1, D1/D2).
 
Bitte meldet euch bis zum 27.02.2013 bei mir per mail an (rainer.ketzler@helmstedt.dlrg.de). Ich werde die Meldung dann im Bezirk auf den Weg bringen. Wenn möglich solltet ihr den beigefügten Meldebogen ausfüllen und an mich senden. 
 
Nachfolgend habe ich alle für die Kampfrichter wichtigen Informationen aus der Ausschreibung angehängt.
 
Jeder meldende Bezirk verpflichtet sich pro angefangene 8 gemeldete Schwimmer/innen eine/n Wettkampfrichter/in (WKR) mit einer gültigen Wettkampfrichter-Lizenz gemäß aktueller Anweisung für das Kampfrichterwesen zu stellen. Für nicht gestellte Wettkampfrichter/innen gemäß Kontingent wird ein Ausfallbetrag in Höhe von 55,- EUR pro Wettkampfrichter/in erhoben (Beschluss des LJRats vom 29./30.09. 2007). Die Meldung der Kampfrichter erfolgt mit der Meldung der Teilnehmer bis zum 01.März 2013. Spätestens mit der Endmeldung am 09. März 2013 sind Korrekturen (Um- und/oder Abmeldung) durch den Bezirk bekanntzugeben. Kampfrichter/innen können ausschließlich über den Bezirk gemeldet werden. Die direkte Anmeldung einzelner Kampfrichter/innen wird nicht akzeptiert. Wettkampfrichter/innen, die nicht für die komplette Zeit der Veranstaltung (Donnerstag bis Sonntag) zur Verfügung stehen, werden nicht angerechnet. Die Einteilung der Kampfrichter/innen erfolgt vom für das Kampfrichter/innenwesen verantwortlichen Beauftragen für das Kampfrichterwesen des Landesverbandes. Bis zu zwei Wettkampfrichter/innen aus dem Gesamtwettkampfrichter / innenkontingent eines Bezirkes werden als Helfer/innen eingesetzt, diese müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Sie werden u.a. in der „Rödeltruppe Schwimmbad“ eingesetzt (Schwimmsachen, Flossen, etc. sind mitzubringen). Der erfolgreiche Einsatz als Kampfrichter/innen zählt als Nachweis für die Verlängerung der Kampfrichterlizenz für den/die einzelne/n Wettkampfrichter/in. Kampfrichter/innen werden im Rahmen der Gesamtveranstaltung (Landesmeisterschaften / Landesjugendtreffen) nach Beendigung des Wettkampfes am 24. März für Aufräum- und Abbaumaßnahmen eingesetzt. Die Abreise der Kampfrichter/innen erfolgt erst nach der gemeinschaftlichen Abschlussbesprechung aller Mitarbeiter/innen.

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