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Veranstaltungsübersicht

Frühjahrsrat (Nr.: 2024-0053)

Status
Meldeschluss erreicht
Inhalt

Bezirkssatzung:

§9 ( Bezirksrat )

1.    Der Bezirksrat berät und beschließt über alle Angelegenheiten, die nicht dem Bezirkstag vorbehalten sind. In den Jahren, in denen ein Bezirkstag nicht zusammentritt, nimmt der Bezirksrat die Aufgaben nach § 8 Absatz 7 h), i), j) wahr. Für vakante Positionen im Bezirksvorstand bzw. die vakante Position des weiteren Mitglieds des LV-Rates kann der Bezirksrat eine Zuwahl bzw. Neuwahl vornehmen. Die Zuwahl bzw. Neuwahl hat bis zum nächsten ordentlichen Bezirkstag Gültigkeit.


2.    Der Bezirksrat wird gebildet aus:
a.    den Mitgliedern des Bezirksvorstandes
b.    den Leitern der Ortsgruppen; soweit ein Leiter der Ortsgruppe dem Bezirksvorstand angehört oder an der Teilnahme verhindert ist, tritt an seine Stelle sein satzungsgemäßer Vertreter. Sind beide Mitglied des Bezirksvorstandes oder an der Teilnahme verhindert, tritt an ihre Stelle ein bevollmächtigtes Vorstandsmitglied der Ortsgruppe. Die Vollmacht muss schriftlich vorliegen und vom Leiter der Ortsgruppe oder seinem Stellvertreter unterschrieben sein.
c.    den Stellvertretern im Bezirksvorstand.

3.    Im Bezirksrat haben die Mitglieder nach Absatz 2 Buchstabe a) und b) je eine Stimme. Die Mitglieder nach Buchstabe c) wirken beratend mit. Sie haben Stimmrecht, wenn sie ein Vorstandsmitglied vertreten.

4.    Der Bezirksrat tritt jährlich mindestens einmal zusammen. Auf Beschluss des Bezirksvorstandes oder auf Antrag von mindestens 1/3 der stimmberechtigten Mitglieder des Bezirksrates ist eine Bezirksratssitzung einzuberufen. Der Bezirksleiter beruft die Sitzung ein und leitet sie. Er kann die Leitung an ein Mitglied des Bezirksrates delegieren.

5.    Zu einer Bezirksratssitzung ist mindestens 2 Wochen vorher in Textform einzuladen. Für die Beschlussfassung im Bezirksrat findet § 8 Absatz 6, über das Protokoll Absatz 8 entsprechende Anwendung.

 

Antragsfrist:

Anträge zum Frühjahrsrat 2024 sind nach Möglichkeit bis zum 01.04.2024 schriftlich an den Bezirksleiter zu senden.

Veranstalter
DLRG Bezirk Braunschweig e. V.
Verwalter
DLRG Bezirk Braunschweig e.V. (Kontakt)
Leitung
Heinz Stute, Thomas Wutscherk
Referent(en)
Annika Behrens, Gina John, Jens Gruber, Mirco Schindler
Veranstaltungsort
Burg Warberg, An der Burg 3, 38378 Warberg
Termin
13.04.24 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr - Burg Warberg: 38378 Warberg, An der Burg 3

Meldeschluss
05.04.2024 23:59
Teilnehmerzahl
Maximal: 99
Teilnehmerkreis
Es sind alle DLRG-Gliederungen zugelassen.
Gebühren
  • 0,00 € für Satzungsgemäße Teilnehmer und geladene Gäste des Bezirks
  • 65,00 € für Teilnahmegebühr
Verpflegung
Verpflegung ist vorgesehen
Unterbringung
Unterbringung wird nicht angeboten
Dokumente

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